Die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit ist als Grundrecht in der Charta der Vereinten Nationen verankert. Personenschutz wird durch die Bewachung einer schutzwürdigen Person in der Öffentlichkeit gewährleistet. Es soll die körperliche Unversehrtheit der Schutzperson gewährleistet werden.

Nicht nur Staatsvertreter wissen um deren Bedeutung und reisen zumeist mit bewaffneten Personenschützern an. Zunehmend mehr Nachfrage entsteht nach privatem Personenschutz, der von gewerblichen Personenschutzagenturen durchgeführt wird und meist flexibler ist als Personenschutz durch die Polizei.

Sie werden bedroht oder fühlen sich nicht sicher?

Als Ihr persönlicher Bodyguard/Leibwächter bieten wir Ihnen bewaffneten oder unbewaffneten Personen- / Begleitenschutz und sind fokkusiert auf das rechtzeitige Erkennen und Verhindern von Gefahren.

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